Unverbindliche Anfrage
Sie schildern kurz die Situation (Pflegegrad, Alltag, Wohnsituation, Wünsche).
Persönliches Beratungsgespräch
Wir klären, was realistisch leistbar ist und welche Unterstützung sinnvoll ist.
Vorschlag passender Betreuungskräfte
Sie erhalten passende Profile – nachvollziehbar und ohne Druck.
Start der Betreuung
Wir begleiten die Organisation, damit der Start im Haushalt reibungslos gelingt.
Die Kosten für eine 24-Stunden-Betreuung (24/7 Betreuung im eigenen Zuhause) hängen vor allem vom Betreuungs- und Unterstützungsbedarf, dem Pflegegrad, sowie von Erfahrung, Qualifikation und Deutschkenntnissen der Betreuungskraft ab. Je höher die Anforderungen (z. B. Demenzbetreuung, Mobilisierung, sehr gute Kommunikation), desto höher fällt die monatliche Betreuungspauschale in der Regel aus.
Abrechnung im Entsendemodell:
Sie erhalten monatlich eine Rechnung vom entsendenden Unternehmen (aus Polen) inkl. einer A1-Bescheinigung – sie ist ein zentraler Nachweis dafür, dass die Betreuungskraft im Heimatland sozialversichert ist.
Betreuungspauschale (Beispiel): 2.700,00 € / Monat
abzgl. Pflegegeld (Pflegegrad 3): – 599,00 €
= voraussichtlicher Eigenanteil pro Monat: 2.101,00 €
Pflegegeld (z. B. Pflegegrad 3):
Bei Pflegegrad 3 beträgt das Pflegegeld 599 € pro Monat (bei häuslicher Pflege).
Verhinderungs-/Kurzzeitpflege (seit 01.07.2025 flexibler):
Für Pflegegrade 2–5 gibt es seit 1. Juli 2025 den Gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr, der flexibel für Verhinderungspflege und/oder Kurzzeitpflege genutzt werden kann.
Steuerbonus (§ 35a EStG):
Pflege- und Betreuungsleistungen im Haushalt können als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich begünstigt sein: 20% der begünstigten Aufwendungen, maximal 4.000 € pro Jahr – die Leistungen der Pflegeversicherung sind anzurechnen.
Hinweis: Dieser Abschnitt ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; die konkrete Anrechenbarkeit/Erstattung hängt vom Einzelfall, Vertrag und den tatsächlich abgerechneten Leistungen ab.